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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss vom 06.07.2007
6 TG 1353/07 -

Demonstrationszeit für NPD am 7. Juli 2007 verlängert

Keine gewichtigen Gründe für Beschränkung vorhanden

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auf die Beschwerde des NPD Landesverbandes Hessen die vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29. Juni 2007 festgesetzte zeitliche Befristung der für den 7. Juli 2007 genehmigten Demonstration in Frankfurt am Main von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr aufgehoben und die Demonstrationszeit antragsgemäß bis auf 19.00 Uhr verlängert.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der grundrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit und dem daraus abzuleitenden Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters Anhaltspunkte dafür, dass eine Beschränkung der Versammlung auf insgesamt vier Stunden zur Gefahrenbekämpfung notwendig erscheint, von der Stadt Frankfurt am Main weder vorgetragen noch sonst wie ersichtlich seien.

Demgegenüber bleibt es bei der vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 29. Juni 2007 festgesetzten Routenführung. Eine dagegen von der Stadt Frankfurt am Main eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Auch insoweit sieht der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach dem Vortrag der Stadt keine gewichtigen Gründe dafür, das Versammlungsrecht des Veranstalters aus Gründen der Gefahrenbekämpfung bereits im Vorfeld der Demonstration weiter einzuschränken als dies vom Verwaltungsgericht erfolgt ist.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/07 des VGH Hessen vom 06.07.2007

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Dokument-Nr.: 4506 Dokument-Nr. 4506

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