wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 07.05.2009
6 C 1142/07.T  -

Bau einer Verbrennungsanlage bei zumutbaren Immissionsbelastungen zulässig

Klagen gegen Müllverbrennungsanlage der Firma E.ON Engergy abgewiesen

Müllverbrennungsanlagen sind zulässig, solange die Immissionsbelastung den gesetzlichen Regelungen entspricht - zusätzlicher LkW-Verkehr ist ebenfalls zumutbar. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nach zweitägiger mündlicher Verhandlung die Klagen der Gemeinde Dankmarshausen und eines privaten Grundstückseigentümers gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Verbrennungsanlage für nicht gefährliche Abfälle der Fa. E.ON Energy from Waste GmbH Heringen abgewiesen.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlage mit einer jährlichen Abfallverbrennungskapazität und einer Leistung von 128 MW, mit der Frischdampf für die Produktionsanlagen der Fa. K + S GmbH erzeugt werden soll, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt im März 2007 erteilt.

Kläger setzen auf Beeinträchtigung der kommunalen Bauleitplanung

Zur Begründung ihrer am 31. Mai 2007 erhobenen Klage wandten die Kläger ein, der Betrieb der Anlage würde zu unzumutbaren Immissionsbelastungen ihrer Grundstücke sowie für gemeindliche Anlagen, wie z. B. das Bürgerhaus von Dankmarshausen, Sportplätze, Wander- und Feldwege führen. Zudem machte die Gemeinde Dankmarshausen geltend, die Immissionsbelastungen würden ihre kommunale Bauleitplanung beeinträchtigen und der durch den Betrieb der genehmigten Anlage verursachte Lkw-Verkehr würde zu unzumutbaren Belästigungen und Gefahren für die Bevölkerung führen.

Immisionsbelastung entspricht den gesetzlichen Regelungen

Anders als die Kläger konnte der Hessische Verwaltungsgerichtshof keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen einschlägigen Verordnungen und Richtlinien feststellen, die zu einer Aufhebung der im März 2007 vom Regierungspräsidium Kassel erteilten Genehmigung hätten führen können. Das Regierungspräsidium habe bei der Erteilung der Genehmigung insbesondere die nach den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien über die von Verbrennungsanlagen einzuhaltenden Schadstoffgrenzwerte zugrunde gelegt. Nach den vorgelegten Gutachten seien die einschlägigen Grenzwerte überschreitende Schadstoffbelastungen oder sonstige unzumutbare Beeinträchtigungen für das Gemeindegebiet von Dankmarshausen und für das Grundstück des privaten Klägers nicht zu befürchten. Ein Anspruch der Kläger auf Aufhebung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Verbrennungsanlage bestehe deshalb nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/09 des VGH Hessen vom 06.05.2009

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Immissionsbelastung | Müllentsorgungsanlage

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7831 Dokument-Nr. 7831

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7831

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung