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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.06.2017
- 3 A 3040/16.A, 3 A 255/17.A, 3 A 747/17.A -
Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge möglich
VGH bejaht drohende Inhaftierung und Folter bei Rückkehr aufgrund Wehrdienstentzuges
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, drei syrischen Staatsangehörigen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die drei Männer stammen aus der syrischen Stadt Homs bzw. aus der Provinz Dara’a und reisten in den Monaten Oktober und November 2015 in das Bundesgebiet ein. Aufgrund ihrer Asylanträge erkannte das Bundesamt für Migration und
Kläger befürchten bei Rückkehr nach Syrien drohende Todesstrafe
Dagegen erhoben alle drei
VG gibt Klagen statt
Das Verwaltungsgericht Kassel gab den drei Klagen statt und verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass in Anbetracht der anhaltenden Eskalation der politischen Konflikte und der Intensität der kriegerischen Auseinandersetzungen in
Bundesamt verweist auf fehlende gesicherte Erkenntnisse für tatsächliche Gefahrenlage nach Rückkehr
Gegen diese Urteile wendet sich die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Bundesamt für Migration und
VGH hält Vermutung drohender politischer Verfolgung bei Rückkehr für begründet
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufungen des Bundesamtes für Migration und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2017
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für Syrer bei Wehrdienstentziehung möglich
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.05.2017
[Aktenzeichen: VG 4 K 572.16 A und 4 K 683.16 A]) - Syrischen Staatsangehörigen ist bei Flucht zum Zweck der Wehrdienstentziehung Flüchtlingsschutz zu gewähren
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 27.02.2017
[Aktenzeichen: 9 K 2245/15.A u.a.])
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Dokument-Nr. 24353
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