Wechsle direkt:
Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:
Stand der Seite: Freitag, der 03.09.2010
www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin
anhand von Aktenzeichen
Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.
anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten
Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.
Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.
Eine sehr komfortable Anwaltssuche
finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.
Probieren Sie es aus:
Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"unterteilt nach Bundesländern
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.
unterteilt nach Städten
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.
Nutzen Sie die entsprechende Browserfunktion
um zur letzten Seite zurückzukehren.
Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.
„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Werbung
Der aus dem Landkreis Marburg- Biedenkopf stammende 17 jährige Antragsteller lebt mit seinen Eltern und Geschwistern von „Hartz IV“. Er besucht ein Marburger Gymnasium und muss dafür täglich ca. 16 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Eine entsprechende Monatskarte des RMV kostet derzeit 56,90 €.
Die Eltern des Jungen beantragten daher die Übernahme der Kosten beim Landkreis Marburg. Der Antrag wurde von beiden in Betracht kommenden Abteilungen des Landkreises mit dem Hinweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage abgelehnt.
Im gerichtlichen Eilverfahren vor dem Sozialgericht Marburg bekamen der Junge und seine Eltern nun Recht.
Das Sozialgericht Marburg entschied im Sinne der Chancengleichheit auf Bildung und führte damit eine generelle Linie der Sozialgerichte fort. In nahezu allen Bundesländern gehen die Gerichte davon aus, dass die Kosten einer Monatsfahrkarte nicht vom monatlichen Regelsatz angespart werden können. Damit ist Schülern mit „Hartz IV“ der Zugang zu einer guten Ausbildung versperrt, was weder mit dem Grundgesetz, noch mit der Zielsetzung der „Hartz IV“- Gesetze vereinbar ist.
Auch die zuständige Marburger Richterin begründete ihren Beschluss damit, dass die Pauschalierung der Leistungen beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) nicht dazu führen darf, dass Kindern aus armen Haushalten der Besuch eines Gymnasiums unmöglich ist. Daher muss die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Schüler-Monatskarte zusätzlich übernehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Schule nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist und keine andere öffentliche Stelle für die Kosten der Monatskarte aufkommt.
Die Kosten werden allerdings ähnlich wie beim BAföG nur als zinsloses Darlehn gewährt werden können.
Diese Meldung erschien bei uns am 22.07.2009.
Vielleicht hilft Ihnen unsere Suchfunktion weiter?>
Quelle: ra-online, SG Marburg
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8193
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.
Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.
Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!
Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.
URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8193.htm