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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 14.01.2011
- 12 Bf 263/10.F -
Lehrer muss wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien empfindliche Gehaltskürzungen hinnehmen
Entgegengebrachtes Vertrauen und Ansehen der beamteten Lehrerschaft durch Besitz kinderpornographischer Bilder in der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Disziplinarverfahren die Dienstbezüge eines Lehrers, der auf seinem privaten Computer kinderpornographische Dateien gespeichert hatte, für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Damit kann der Beamte weiter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg bleiben.
Der beklagte
Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht stimmen Amtsenthebung zu – Bundesverwaltungsgericht hebt Entscheidung auf
Die Klägerin hatte danach bei dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage mit dem Ziel erhoben, den Beamten aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das Verwaltungsgericht hatte den Beamten 2007 entlassen. Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Entscheidung im Jahr 2008 bestätigt. Auf die Revision des Beamten hin hatte das Bundesverwaltungsgericht im August 2010 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Verpflichtung als Beamter durch Besitz kinderpornographischer Dateien schuldhaft verletzt
Das Oberverwaltungsgericht hat nun die Entlassungsentscheidung aufgehoben und die hier nächstmögliche
Nach Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts ist im Regelfall Zurückstufung in niedriger besoldetes Amt zu verhängen
Art und Maß der erforderlichen
Kürzung der Bezüge um 20 % für drei Jahre ist höchstzulässige Maßnahme
Da die Zurückstufung aus laufbahnrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, komme nur die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2011
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg/ra-online
- Kinderpornografie-Besitz ist für Beamte nicht zwingend Entlassungsgrund - auch nicht für Lehrer
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: BVerwG2 C 5.10/ BVerwG2 C 13.10]) - Lehrer wegen Kinderpornografie entlassen
(Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 17.04.2008
[Aktenzeichen: 28 DK 1607/07]) - Lehrer zu Recht wegen Kinderpornografie entlassen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2007
[Aktenzeichen: 3 A 10296/07.OVG]) - Aberkennung der Lehrerpension bei Besitz von Kinderpornos
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2006
[Aktenzeichen: VG 80 A 29.04])
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Dokument-Nr. 11000
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