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Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21.08.2013
- 3 W 20/13 -
Glatteisunfall: Mitverschulden des Stürzenden bei erkennbarer ungenügender Streuung eines Gehwegs
Momentane Unachtsamkeit des Stürzenden tritt regelmäßig hinter Verletzung der Räum- und Streupflicht
Demjenigen der erkennt, dass ein Gehweg nicht gestreut ist und dennoch zu Fall kommt, ist ein Mitverschulden anzulasten. Dieses Mitverschulden wiegt jedoch regelmäßig weniger als die Verletzung der Räum- und Streupflicht. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als ein Spaziergänger auf einem nicht geräumten und gestreuten Gehweg zur Seite trat, um einem entgegenkommenden gehbehinderten Mann mit einem Rollator Platz zu machen, rutschte er aus und verletzte sich. Nachfolgend bestand Streit darüber in welcher Höhe dem Spaziergänger ein
Vorsicht bei erkennbarer Glätte
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschied zugunsten des Gestürzten und hob die erstinstanzliche Entscheidung auf. Es betonte aber zugleich, dass eine bestehende Räum- und
Verletzung der Räum- und Streupflicht wiegt regelmäßig schwerer
Liegen keine besonderen Umstände vor, so das Oberlandesgericht weiter, wiege das Verschulden des Streu- und Räumpflichtigen, der die grundsätzlich berechtigten Sicherungserwartungen der Passanten erfüllen muss, wesentlich schwerer, als die momentane Unachtsamkeit des Geschädigten (OLG Köln, Urt. v. 21.01.2009 = 24 U 97/02 = VersR 2003, 1453). Daher liege das
Mitverschulden von 20 %
Dies zugrunde gelegt, wertete das Oberlandesgericht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2013
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bremen, Beschluss vom 22.02.2013
[Aktenzeichen: 6 O 42/12]
- Glatteisunfall: Sturz aufgrund erkennbarer Glätte begründet nicht zwangsläufig überwiegendes Mitverschulden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
[Aktenzeichen: III ZR 326/12]) - Bei deutlich erkennbarer ungesicherter Glatteisfläche ist Fußgänger bei Unfall überwiegendes Mitverschulden zuzurechnen
(Landgericht Trier, Urteil vom 13.11.2003
[Aktenzeichen: 3 S 100/03])
Jahrgang: 2014, Seite: 190 GE 2014, 190 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1220 MDR 2013, 1220 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1361 NJW-RR 2013, 1361 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 698 NZM 2013, 698
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Dokument-Nr. 17039
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