wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 07.03.2017
T-194/13 -

Verbot des Zusammenschlusses zwischen UPS und TNT wegen Verfahrensfehlern nichtig

Verfahrensfehler: Kommission missachtet Verteidigungsrechte von UPS

Das Gericht der Europäischen Union hat den Beschluss, mit dem die Europäische Kommission den Zusammenschluss zwischen UPS und TNT im Sektor der Expresszustellung von Kleinpaketen abgelehnt hat, wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig erklärt. Die Kommission hat die Verteidigungsrechte von UPS missachtet, indem sie sich auf eine ökonometrische Analyse gestützt hat, die in dieser Weise während des Verwaltungs­verfahrens nicht erörtert worden war.

Das amerikanische Unternehmen United Parcel Service (UPS) und das niederländische Unternehmen TNT Express (TNT) sind weltweit im Sektor der spezialisierten Beförderungs- und Logistikdienste tätig. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind UPS und TNT - genau wie das amerikanische Unternehmen FedEx und das deutsche Unternehmen DHL - auf den Märkten der internationalen Expresslieferdienste für Kleinpakete präsent (Dienste, bei denen sich der Anbieter dazu verpflichtet, Kleinpakete binnen eines Tages in einem anderen Land auszuliefern).

Kommission untersagt Übernahme von TNT durch UPS

Im Jahr 2012 meldete UPS bei der Kommission gemäß der Fusionskontrollverordnung* ein Vorhaben zur Übernahme von TNT an. Mit Beschluss vom 30. Januar 2013** untersagte die Europäische Kommission dieses Übernahmevorhaben. Sie war im Wesentlichen der Ansicht, dass die Übernahme in 15 Mitgliedstaaten zu einer Wettbewerbsbeschränkung bei der Expresszustellung von Kleinpaketen in andere europäische Länder geführt hätte. In diesen Mitgliedstaaten hätte sich demnach die Zahl der bedeutenden Akteure auf diesem Markt durch die Übernahme auf drei oder gar zwei reduziert, und in manchen Fällen wäre nur DHL als Alternative zu UPS übrig geblieben. Somit wäre der Zusammenschluss nach Meinung der Kommission aufgrund der Preissteigerungen, die er nach sich gezogen hätte, wahrscheinlich zu Lasten der Kunden gegangen.

EuG erklärt Beschluss der Kommission für nichtig

UPS erhob daraufhin beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission. Das Gericht gab der Klage statt und erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig. Es wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass es die Achtung der Verteidigungsrechte und insbesondere der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens erfordern, dass dem betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren Gelegenheit gegeben wird, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände sowie zu den von ihr für ihre Behauptungen herangezogenen Dokumenten sachgerecht Stellung zu nehmen.

Kommission missachtet bei Entscheidung Verteidigungsrechte von UPS

Nach den Feststellungen des Gerichts beruht die von der Kommission in ihrem Beschluss vom 30. Januar 2013 herangezogene ökonometrische Analyse auf einem anderen Modell als dem im Verwaltungsverfahren kontradiktorisch erörterten. Die Kommission nahm nämlich nicht unerhebliche Änderungen an den zuvor mit UPS erörterten Analysen vor. In Anbetracht dieser Änderungen war sie verpflichtet, UPS das endgültige ökonometrische Analysemodell vor Erlass des angefochten Beschlusses mitzuteilen. Indem sie das unterließ, hat die Kommission die Verteidigungsrechte von UPS missachtet.

UPS hätte über abschließende Fassung der ökonometrischen Analyse informiert werden müssen

In der Erwägung, dass UPS seine Interessen im Verwaltungsverfahren besser hätte wahrnehmen können, wenn es die abschließende Fassung der ökonometrischen Analyse, auf die sich die Kommission festgelegt hatte, vor Erlass des angefochtenen Beschlusses gekannt hätte, erklärt das Gericht den Beschluss vom 30. Januar 2013 ohne Prüfung der übrigen Klagegründe von UPS in vollem Umfang für nichtig.

Erläuterungen

* -  Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. 2004, L 24, S. 1), durchgeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 802/2004 der Kommission vom 7. April 2004 (ABl. 2004, L 133, S. 1).

** -  Beschluss C (2013) 431der Kommission vom 30. Januar 2013 zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.6570 – UPS/TNT Express).

 

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23953 Dokument-Nr. 23953

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23953

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Boller schrieb am 13.03.2017

Endlich mal was konstruktives vom EUGH, denn die Fusion zw. Fedex und TNT hätte/wird dieselben Problem, nämlich das der Reduzierung der Akteure aufwerfen. Insofern ist/war nicht einzusehen warum UPS die Übernahme verwehrt, Fedex jedoch zugestanden wurde.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung