Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 13.02.2012
- 1 V 113/11 (5) -
Eintragungen von Lebenspartnern sind auf Lohnsteuerkarten vorläufig wie bei Verheirateten vorzunehmen
Gericht äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe
Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen. Dies entschied das Finanzgericht Bremen.
Im zugrunde liegenden Fall war auf den Lohnsteuerkarten der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft jeweils Steuerklasse I eingetragen. Sie beantragten beim Finanzamt die Eintragung der Steuerklassen III und V, um die Höhe des Lohnsteuerabzugs zu vermindern.
Finanzamt: Gewünschte Eintragungen nur bei verheirateten Arbeitnehmern möglich
Diese Eintragungen sind nach der maßgeblichen Vorschrift des § 38 b Einkommensteuergesetz nur bei verheirateten Arbeitnehmern möglich. Nach Ablehnung durch das Finanzamt beantragten die Lebenspartnerinnen vorläufigen Rechtsschutz.
Gericht bejaht Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht
Das Finanzgericht Bremen verpflichtete das Finanzamt, vorläufig die beantragten Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten vorzunehmen. Es bejahte unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht und die Rechtsprechung anderer Finanzgerichte und äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe. Ferner überwiege das besondere Interesse, nicht wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden, das fiskalische Interesse des Staates.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2012
Quelle: Finanzgericht Bremen/ra-online
- Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Eingetragene Lebenspartner
(Finanzgericht Köln, Beschluss vom 07.12.2011
[Aktenzeichen: 4 V 2831/11]) - Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer
(Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 26.08.2011
[Aktenzeichen: 7 K 65/10]) - VG Gießen: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind besoldungsrechtlich wie Ehen zu behandeln
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.05.2011
[Aktenzeichen: 5 K 4331/10.GI])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13066
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13066
Aktuell diskutiert
Diskutieren Sie über diese Entscheidung »
Die neuesten Beiträge:
insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung
21.02.2012, 01:00 Uhr von Redaktion »
Eintragungen von Lebenspartnern sind auf Lohnsteuerkarten vorläufig wie bei ...
Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen. Dies entschied das Finanzgericht Bremen.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ...2>mehr »
Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »
Dossiers
- Ärger: Ungewollte Rechnung von Astoria Finance für diegewerbeseiten.com - Branchenbuch für Region - erhalten?
- Dissertation: Wann ein Doktortitel wegen Täuschung aberkannt werden kann
- Müller Media beruft sich auf Urteil des AG Herford zugunsten eines anderen Branchenbuchanbieters
- Branchenbuch-deutschland.info -Warnung vor dem Branchenbuch Deutschland:bbd Branchenbuch Deutschland GmbH übernimmt Verträge von J. Kerler Verlag GmbH
- Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Ghost Rider Spirit of Vengeance 3 D - Universum Film GmbH
- Lärmbelästigung durch Nachbarn, Geschäfte und Kirchenglocken
- Mietmängel nicht in Kauf nehmen - Zum Recht auf Mietminderung
- OLG Düsseldorf verurteilt Gewerbeauskunft-Zentrale - Was bedeutet das Urteil für die Kunden?
- Mietminderung bei Wasserschaden: Um wie viel darf die Miete gemindert werden?
- DeMa Debitoren Management GmbH & Co. KG verschickt Rechnungen für branchenauskunft-24.com
Werbung

