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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2010
- 4 K 1507/09 -
FG Rheinland-Pfalz: Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden
Zweckbestimmung der Zahlungen eindeutig – Unbemerkter doppelter Kindergeldbezug ausgeschlossen
Doppelter Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind kann als Steuerhinterziehung bewertet und daher der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger (als beurlaubter Beamter) bei der DB-AG beschäftigt. Nach der Geburt seiner 1997 geborenen Tochter beantragte er für das Kind im Januar 1998 bei der
Kläger beruft sich auf Festsetzungsverjährung
Der Kläger war dagegen der Ansicht, dass der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die Zeiträume vor 2004 der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegenstehe. Er sei allerdings dahingehend vergleichsbereit, dass er ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das überzahlte
Kläger wäre zur Korrektur des Sachverhalts verpflichtet gewesen
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, eine Mehrfachgewährung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2010
Quelle: ra-online, FG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9199
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