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Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.04.2017
- 7 K 2792/14 AO -
Elektronische Klageerhebung über Elster-Portal unzulässig
Bei Schriftform ist grundsätzlich eigenhändige Unterschrift bzw. bei elektronischer Form eine entsprechende elektronische Signatur erforderlich
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Klage, die elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermittelt wird, unzulässig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erhob am letzten Tag der Klagefrist auf elektronischem Weg über das Elster-Portal beim
Elster-Portal verwendet zur Identifizierung lediglich persönliches elektronisches Zertifikat und keine qualifizierte Signatur
Das Finanzgericht Münster wies die Klage als unzulässig ab, weil der Kläger die Klage nicht innerhalb der Klagefrist in der vorgeschriebenen Schriftform erhoben habe. Für die Schriftform sei grundsätzlich eine eigenhändige
Hinweis:
Für Klagen und andere bestimmende Schriftsätze (z. B. Klagerücknahme, Hauptsacheerledigung, Verzicht auf mündliche Verhandlung) kann die erforderliche Schriftform neben dem herkömmlichen Brief auch durch Telefax oder Computerfax gewahrt werden. Eine einfache E-Mail reicht dagegen - anders als bei der Einlegung eines Einspruchs beim
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail auch ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.05.2015
[Aktenzeichen: III R 26/14]) - Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: S 10 AS 1166/13])
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Dokument-Nr. 24440
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