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Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.10.2011
- 6 K 2201/09 F -
FG Münster: Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung
In einer Summe ausbezahlte Umsatzsteuererstattung für mehrere Jahre stellt keine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit dar
Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, stellen keine Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt Geldspielautomaten und ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 17. Februar 2005 Glücksspielautomatenumsätze für umsatzsteuerfrei erklärt hatte, erhielt sie vom Finanzamt Umsatzsteuererstattungen, die für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wurden. Für diese gewinnerhöhende Zahlung begehrte die Klägerin die Tarifermäßigung nach § 34 EStG, was vom Finanzamt abgelehnt wurde.
Finanzgericht: Steuererstattung hat keinen Entgeltcharakter
Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster stellt die Umsatzsteuererstattung keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.02.2005
[Aktenzeichen: C-453/02])(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.02.2005
[Aktenzeichen: C-462/02]) - FG Düsseldorf: Keine tarifbegünstigten Einnahmen bei Umsatzsteuererstattung
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2009
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Dokument-Nr. 12685
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