wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 26.02.2009
13 V 215/09 E -

Ansparabschreibung wird zum Auslaufmodell

Bei Freiberuflern nur noch „kleine und mittlere“ Betriebe begünstigt

Auch Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, können eine Ansparabschreibung nach der Altregelung des § 7 g EStG grundsätzlich nicht mehr für das Jahr 2007 in Anspruch nehmen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Die gesetzliche Neuregelung des § 7 g EStG sieht vor, dass „kleine und mittlere“ Betriebe einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen können. Betriebe, die ihren Gewinn durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind nach dieser Regelung jedoch nur begünstigt, wenn ihr Gewinn 100.000 EUR nicht überschreitet. Demgegenüber konnten solche Betriebe nach Maßgabe der Altregelung des § 7 g EStG eine Ansparabschreibung in Anspruch nehmen, auch wenn ihr Gewinn über 100.000 EUR lag. Wegen des neu eingefügten Größenmerkmals für die Gewährung des Investitionsabzugsbetrages sind nunmehr insbesondere viele Freiberufler von der Steuervergünstigung ausgeschlossen. Umstritten war allerdings bisher, ab wann die insoweit ungünstigere Neuregelung für Betriebe, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, gilt: schon ab 2007 oder erst ab 2008.

Altregelung für Ansparabschreibung für das Jahr 2007 nicht mehr gültig

Im Streitfall hatte ein Arzt im Rahmen seiner Gewinnermittlung für das Jahr 2007 eine gewinnmindernde Ansparabschreibung in Höhe von 36.000 EUR gebildet. Er war der Auffassung, für das Jahr 2007 könne er noch die Altregelung in Anspruch nehmen. Das Finanzamt sah dies anders und berücksichtige die Ansparabschreibung nicht. Die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages im Sinne der Neuregelung des § 7 g EStG versagte es, weil der Gewinn des Klägers über der 100.000 EUR-Grenze lag. Das Finanzgericht Münster schloss sich in seiner Entscheidung unter Hinweis auf den Sinn und Zweck der Übergangsregelung des § 52 Abs. 23 EStG der Auffassung des Finanzamtes an. Aus dieser Norm folge, dass die Altregelung des § 7 g EStG nur noch anwendbar sei, wenn der Gewinnermittlungszeitraum vor dem 18. August 2007 ende. Entspreche der Gewinnermittlungszeitraum allerdings dem Kalenderjahr und ende dieser damit nach dem dem Stichtag, scheide die Anwendung der Altregelung des § 7 g EStG aus. Die Gewährung einer Ansparrücklage komme in diesen Fällen nicht mehr in Betracht. Soweit die Übergangsregelung den Begriff des Wirtschaftsjahres verwende, sei dieser allgemeiner zu verstehen als dies in § 4 a EStG der Fall sei. Sie gelte daher auch für den Gewinnermittlungszeitraum eines Freiberuflers.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 6/09 des FG Münster vom 04.05.2009

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7809 Dokument-Nr. 7809

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7809

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?