Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Köln, Urteil vom 24.01.2006
- 5 K 2573/05 -
Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Wohnungseigentum
Finanzgericht Köln entscheidet zu den so genannten haltshaltsnahen Dienstleistungen
Ein Wohnungseigentümer kann die auf ihn entfallenden anteiligen Kosten für Reinigung und Pflege des Gemeinschaftseigentums nicht von der Steuer absetzen. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Köln in einem Urteil zu den sog. haushaltsnahen Dienstleistungen entschieden.
Nach Auffassung des Senats setzt eine Steuerermäßigung voraus, dass der Steuerpflichtige selbst Auftraggeber der Dienstleistungen ist. Er wies die Klage eines Wohnungseigentümers ab, weil in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft und nicht der einzelne Wohnungseigentümer die Dienstleistungen in Auftrag gebe. Der Senat schloss sich damit der offiziellen Meinung der Finanzverwaltung an. Er hat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.
Wer Haushalts-, Garten-, oder Renovierungsarbeiten von einem selbstständigen Unternehmer erledigen lässt, kann ab 2003 unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Kosten (höchstens 600 EUR) direkt von seiner Einkommensteuer abziehen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Köln
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2129
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2129
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.