wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 22.09.2005
10 K 1880/05 -

Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften in den Jahren 2000 bis 2002

Das Finanzgericht Köln hat Bedenken, ob die Besteuerung von Kapitaleinkünften für die Jahre 2000 bis 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat die Vorschrift des § 20 EStG in der für diese Jahre maßgeblichen Fassung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Der Kläger des Verfahrens hatte als steuerehrlicher Kapitalanleger Anstoß daran genommen, dass er seine Kapitaleinkünfte voll versteuern musste, während steuerunehrliche Kapitalanleger, die von dem im Dezember 2003 erlassenen "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Strafbefreiungserklärungsgesetz)" Gebrauch machten, weniger Steuern auf ihre nacherklärten Einnahmen zahlen müssten.

Nach diesem Gesetz wird derjenige, der seine Zinsen in den fraglichen Jahren nicht erklärt und versteuert hatte und nunmehr offen legt und nacherklärt, steuerlich besser behandelt als der steuerehrliche Bürger. Denn von den nacherklärten Einnahmen werden nur noch 60 v. H. der Besteuerung unterworfen und auf diese 60 v. H. werden dann auch nur 25 bzw. 35 v. H. Steuern erhoben.

Das FG Köln sieht hierin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die pauschale Minderung der Bemessungsgrundlage auf 40 v. H. und zusätzlich der geringere Steuersatz seien nicht gerechtfertigt. Es sei auch nicht ersichtlich, dass steuerunehrliche Kapitalanleger typischerweise höhere Werbungskosten im Zusammenhang mit ihren Einkünften aus Kapitalvermögen hätten als Steuerehrliche. Denn die möglicherweise anfallenden Mehrkosten für die Transaktion des Kapitals auf schwarze Konten rechtfertigten keinen Abschlag von 40 v. H.

Darüber hinaus hält das Gericht die Versteuerung von Zinseinnahmen in den Jahren 2000 bis 2002 für mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil die Besteuerung der Zinseinkünfte auch in diesen Jahren nach wie vor nicht gleichmäßig durchgesetzt werden könne und die Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2005
Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 23.09.2005

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1014 Dokument-Nr. 1014

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1014

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung