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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.09.2013
- 8 K 649/13 -
Erben steht ein Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu
Hessisches FG zum Sonderausgabenabzug bei Kirchensteuernachzahnungen für einen verstorbenen Angehörigen
Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Verfahren klagte eine Erbin, deren Vater im Jahre 2009 verstorben war. Im Jahre 2007 hatte der Vater sein Steuerbüro veräußert. Nach dem Tod des Vaters einigten sich die Miterben mit dem Erwerber des Steuerbüros darauf, dass der verbleibende Restkaufpreis statt in drei gleichen Jahresraten sofort in einer Summe gezahlt wird. In dem gegenüber der
Erbin kann Kirchensteuernachforderung in eigener Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen
Das Hessische Finanzgericht entschied, dass die Tochter den wegen dieser Kirchensteuernachforderung gezahlten Betrag in ihrer eigenen Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen kann. Denn das Vermögen des Vaters sei im Zeitpunkt des Todes sofort Vermögen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2013
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17162
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