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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14.10.2014
- 4 K 781/12 -
Aufwendungen für berufliche Nutzung eines selbstgesteuerten Privatflugzeugs und für Erwerb einer internationalen Flugzeuglizenz nicht als Werbungskosten abziehbar
Selbst gesteuertes Privatflugzeug wurde aus privaten Motiven anderen Verkehrsmitteln vorgezogen
Ein GmbH-Geschäftsführer kann Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines selbstgesteuerten Privatflugzeugs und für den Erwerb einer internationalen Flugzeuglizenz nicht als Werbungskosten abziehen. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein
FG verneint Abzugsfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen für die Nutzung des Privatflugzeugs
Das Hessische Finanzgericht entschied, dass die geltend gemachten Aufwendungen für die Nutzung des Privatflugzeugs nicht als
Flugschein wird für ausgeübte Tätigkeit als Geschäftsführer nicht benötigt
Schließlich seien auch die Aufwendungen in Höhe von 25.000 bis 30.000 Euro für den Erwerb der internationalen Fluglizenz (Commercial Private Licence) bereits deshalb nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2015
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 20456
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