Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.02.2020
- 2 K 293/15 -
FG Hamburg zur Verfassungswidrigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen
Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nicht verfassungswidrig
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, das Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen i.S.v. § 15 b EStG nicht verfassungswidrig.
In dem hier vorliegenden Fall hatte der Kläger sich an einer Gesellschaft beteiligt, die zunächst - entsprechend ihren Prospektangaben - ab 2005
FG Hamburg weist Klage ab
Nachdem das Verfahren zunächst im Hinblick auf die Revision IV R 2/16 (BFH-Urteil vom 22.12.2018, BStBl II 2019, 526) geruht hatte, in dem ebenfalls die Frage streitig war, ob § 15 b Abs. 1 EStG teleologisch dahingehend einzuschränken ist, dass das Verlustausgleichsverbot nur laufende Einkünfte, nicht hingegen definitive
FG: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken Hinsichtlich der Rückwirkung und der Bestimmtheit der Vorschrift
Verfassungsrechtliche Zweifel mit Blick auf die Rückwirkung sowie die mangelnde Bestimmtheit hat es unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung. und die überwiegende Literaturauffassung verneint. Aber auch in der Frage Definitivwerdens der
Verlustbeschränkung nicht verfassungswidrig
Für eine Vorlage an das BVerfG fehlte dem Gericht die Überzeugung von der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2020
Quelle: Finanzgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28903
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28903
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.