wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010
2 K 3060/06 B -

FG Berlin-Brandenburg: Steuerbegünstigung nur für Altbausanierung nicht für Neuausbauten möglich

Geltendmachen von Steuerbegünstigungen für erstmaligen Dachgeschossausbau unzulässig

Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die zu Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder einer Wohnung in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsgebiet führen, werden steuerlich nach § 10 f des Einkommensteuergesetzes besonders begünstigt. Sie können über 10 Jahre verteilt zu insgesamt 100 %, bei Baubeginn ab 2004 zu 90 % wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Diese Begünstigung kann allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn solche Aufwendungen auf bereits bestehenden Wohnraum entfallen, nicht jedoch für einen Neubau. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

In dem entschiedenen Fall erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung in einem über hundert Jahre alten Mehrfamilienhaus, das saniert und dessen Wohnungsbestand in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Die vom Kläger angeschaffte Wohnung wurde während der Sanierung des Altbaus in dessen bis dahin unausgebautem Dachgeschoss neu errichtet. Der Kläger verlangte die Gewährung der besonderen Begünstigung für die am Gebäude vorgenommenen Sanierungsaufwendungen, soweit sie nach seinen Berechnungen anteilig auf seine Wohnung entfielen.

Finanzamt stimmt Begünstigungen für vorgenommenen Sanierungsaufwendungen nur teilweise zu

Das Finanzamt entsprach diesem Begehren auch teilweise, allerdings nicht in der geltend gemachten Höhe. Daraufhin erhob der Erwerber Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Keine steuerliche Sanierungsförderung bei Wohnungs-Neubau

Die Richter des Finanzgerichts vertraten jedoch die Auffassung, dass ein Anspruch auf die steuerliche Sanierungsförderung wegen Vorliegens eines Wohnungs-Neubaus überhaupt nicht bestehe, und wiesen die Klage ab. Die dem Kläger bereits - nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht - gewährte Vergünstigung bleibt ihm allerdings erhalten, weil das Finanzgericht die Situation eines Klägers nicht verbösern darf, d.h. er darf nach der finanzgerichtlichen Entscheidung nicht schlechter gestellt werden als vor Klageerhebung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2011
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11407 Dokument-Nr. 11407

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11407

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung