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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2017
- 5 K 841/16 -
FG zur Entnahme von Wärme aus Blockheizkraftwerk und Einkommensteuer
Nutzungsentnahmewert kann sich an den regional üblichen Preis für die Lieferung von Abwärme orientieren
Die Entnahme von Wärme unterliegt der Einkommensteuer. Der Wert der Nutzungsentnahme kann sich an dem Preis orientieren, zu dem die Klägerin Wärme an einen Dritten gegen Entgelt liefert. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Im vorliegenden fall betreibt die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter Eheleute sind, ein
Finanzamt legt bundesweit durschnittlichen Fernwärmepreis zugrunde
Die beim Betrieb des Blockheizkraftwerks anfallende
Zugrundelegung des regional üblichen Verkaufspreises
Das Finanzamt Baden-Württemberg gelangte zu dem Ergebnis, dass eine Nutzungsentnahme mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2017
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, ra-online
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Dokument-Nr. 24635
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