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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2016
- 10 K 2128/14 -
Sachzuwendungen für Arbeitnehmer: Versandkosten für gewährte Sachbezüge sind in Berechnung der Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen
Arbeitnehmern gewährter Vorteil liegt auch im Wert der Verpackung und Zusendung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber für die Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer haftet, wenn der Wert der Zuwendung zusammen mit den Versand- und Verpackungskosten die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschreitet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes).
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Spedition und hatte ihren Arbeitnehmern im Rahmen eines Prämiensystems für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Fremdfirma Waren (z. B. Textilien und Haushaltsgegenstände) zu bestellen. Die Fremdfirma stellte der Klägerin hierfür in der Regel einen Betrag von 43,99 Euro (brutto) sowie Versand- und Handlingskosten von 7,14 Euro (brutto) in Rechnung. Weil damit die
Versand bestellter Waren an Heimadresse von Arbeitnehmern stellt zusätzliche geldwerte Dienstleistung dar
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Der dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 23579
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