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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2015
- 1 K 1231/13 -
Finanzamt darf zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgezahlte Eigenheimzulage nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom vormaligen Insolvenzschuldner zurückfordern
Vormaliger Insolvenzschuldner hat nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für Verbindlichkeiten einzustehen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine vom Finanzamt zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgezahlte Vergütung (Eigenheimzulage) nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht vom früheren Insolvenzverwalter, sondern vom vormaligen Insolvenzschuldner zurückzufordern ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte eine Eigentumswohnung erworben, die er zunächst mit seinen Kindern bewohnte. Infolgedessen setzte das
Insolvenzrechtliche Vorschriften stehen Rückforderung nicht entgegen
Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg durfte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2015
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 21542
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