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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2010
- 10 S 4/10 -
Fahrerlaubnisbehörde darf Untersuchungsergebnis einer rechtswidrig entnommenen Blutprobe verwerten
Auch Beifahrer kann bei positivem Drogenschnelltest der Führerschein entzogen werden
Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei der Entziehung der Fahrerlaubnis das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Blutprobe berücksichtigen, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81 a Abs. 2 StPO entnommen worden ist. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde im November 2008, kurz nachdem er selbst mit einem Auto gefahren war, als
Fahrerlaubnisbehörde entzieht infolge des Konsums von Cannabis und Amphetamin die Fahrerlaubnis
Im anschließenden Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung sprach das Amtsgericht den Kläger frei, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Drogen bereits bei seiner eigenen Autofahrt eingenommen hatte und nicht erst danach. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis entzog dem Kläger jedoch die Fahrerlaubnis, weil er infolge des Konsums von Cannabis und Amphetamin ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei.
Kläger hält Verwertung der Blutprobe für rechtswidrig
Die dagegen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung machte der Kläger insbesondere geltend, die Behörde habe das Untersuchungsergebnis der unter Verstoß gegen den strafprozessualen Richtervorbehalt entnommenen
Bereits einmaliger Konsum eines Betäubungsmittels führt in der Regel zur Fahrungeeignetheit
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat der Kläger keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils aufgezeigt. Im Regelfall führe bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels, ausgenommen Cannabis, zur Fahrungeeignetheit. Daher sei unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur
Verstoß gegen strafprozessualen Richtervorbehalt beinhaltet kein Verbot für Fahrerlaubnisbehörde, Ergebnis der Blutuntersuchung bei Fahrerlaubnisentziehung zu verwerten
Es könne offen bleiben, ob eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Drogenkonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 2 L 103/10 und 2 L 215/10 (vom 27.05.2010)]) - OVG Rheinland-Pfalz: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung zulässig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010
[Aktenzeichen: 10 B 11226/09.OVG])
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Dokument-Nr. 10146
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