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Finanzgericht Köln, Urteil vom 09.09.2010
- 10 K 944/06 -
FG Köln: Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig
Arbeitszimmer ohne direkten Zugang zur Wohnung ist als außerhäuslich einzustufen
Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer greift nicht, wenn das Arbeitszimmer baulich vom Wohnbereich getrennt ist und nur über einen Bereich erreicht werden kann, der auch von fremden Personen genutzt wird. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
In dem entschiedenen Verfahren klagten die Eigentümer eines Zweifamilienhauses, die zur Verwaltung ihres umfangreichen Immobilienvermögens von ihrer Wohnung zwei Zimmer mit WC und Flur (insgesamt 88 qm) als
Zugang zu Büro erfolgt über separate Haustür
Dem folgte das Finanzgericht Köln nicht. Er stufte das Arbeitszimmer vielmehr als außerhäusliches ein und ließ die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von ca. 21.000 Euro zum Abzug zu. Nach der Urteilsbegründung liegt bereits dann ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2010
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 10411
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