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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.05.2021
- C-70/20 -
Kein Schadensersatz bei harter Flugzeuglandung
Harte Landung stellt keinen Unfall im Sinn des Übereinkommens von Montreal dar
Die Haftung einer Airline besteht bei einer harten Landung nur dann, wenn diese nicht vorschriftsgemäß durchgeführt worden ist. dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Im dem hier vorliegenden Fall verlangte eine Passagierin die Zahlung von circa 69.000 EUR von einer Airline und dabei geltend machte, dass sie bei einer wegen einer harten
EuGH verneint Vorliegen eines Pilotenfehlers
Der EuGH urteilte nun, dass kein Pilotenfehler vorlag, ganz im Gegenteil sei die harte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2021
Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), ra-online (ab)
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Dokument-Nr. 30349
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