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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.07.2013
C-501/11 P -

Geldbußen gegen Schindler-Gruppe wegen Beteiligung am Kartell bestätigt

Klage auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbußen vor dem EuGH erfolglos

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung am Kartell auf dem Markt für Aufzüge und Fahrtreppen verhängten Geldbußen bestätigt.

Die Schindler-Gruppe gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Aufzügen und Fahrtreppen. Ihre Muttergesellschaft ist die Schindler Holding mit Sitz in der Schweiz. Die Schindler-Gruppe übt ihre Tätigkeiten durch nationale Tochtergesellschaften aus. Dies sind u. a. die Schindler Management AG (Schweiz), die Schindler SA (Belgien), die Schindler Sàrl (Luxemburg), die Schindler Liften BV (Niederlande) und die Schindler Deutschland Holding GmbH (Deutschland).

Kommission verhängt Geldbuße wegen Beteiligung an Kartellen

Mit Entscheidung vom 21. Februar 2007* verhängte die Kommission Geldbußen gegen mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppen Otis, Kone, ThyssenKrupp und Schindler wegen Beteiligung an Kartellen auf dem Markt für den Verkauf, die Montage, die Wartung und die Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden. Im Fall der Schindler-Gruppe beliefen sich die verhängten Geldbußen auf insgesamt über 143 Millionen Euro**. Die von der Kommission festgestellten Zuwiderhandlungen bestanden hauptsächlich in der Aufteilung der Märkte zwischen den Wettbewerbern durch Absprachen oder Abstimmung zum Zweck der Zuweisung von Angeboten und Aufträgen für den Verkauf, die Montage, die Wartung und die Modernisierung von Aufträgen und Fahrtreppen.

Klage der Schindler-Gruppe auf Nichtigerklärung der Kommissions-Entscheidung erfolglos

Die Schindler-Gruppe erhob beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbußen. Mit einem am 13. Juli 2011 ergangenen Urteil (Az. T-139/07) hat das Gericht alle von der Schindler-Gruppe geltend gemachten Argumente zurückgewiesen und infolgedessen entschieden, die gegen sie verhängten Geldbußen aufrechtzuerhalten.

Schindler-Gruppe rügt Verletzung der Grundrechte aus Europäischer Menschenrechtskonvention

Die Unternehmen der Schindler-Gruppe haben beim Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt, um die Aufhebung des Urteils des Gerichts zu erwirken. Sie haben mehrere Argumente geltend gemacht, u. a. einen Verstoß gegen ihre sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Grundrechte sowie einige weitere Argumente zur Bemessung ihrer Geldbußen.

Geldbußen bleiben aufrecht erhalten

Mit seinem Urteil weist der Gerichtshof das gesamte Vorbringen der Schindler-Gruppe zurück und erhält die verhängten Geldbußen aufrecht.

Erläuterungen

* -  Entscheidung C (2007) 512 final der Kommission vom 21. Februar 2007 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/E-1/38.823 Aufzüge und Fahrtreppen), von der eine Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist (ABl. 2008, C 75, S. 19).

** -  Für die Zuwiderhandlungen in Belgien – Schindler Holding Ltd (Schweiz) und Schindler SA (Belgien) gesamtschuldnerisch:

69.300.000 Euro. Für die Zuwiderhandlungen in Deutschland – Schindler Holding Ltd (Schweiz) und Schindler Deutschland Holding GmbH (Deutschland) gesamtschuldnerisch: 21.458.250 Euro. Für den Markt in Luxemburg – Schindler Holding Ltd (Schweiz) und Schindler Sàrl (Luxemburg) gesamtschuldnerisch: 17.820.000 Euro. Für die Zuwiderhandlungen in den Niederlanden – Schindler Holding Ltd (Schweiz) und Schindler Liften BV (Niederlande) gesamtschuldnerisch: 35.169.750 Euro.

 

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online

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