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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2016
- C-165/14 und C-304/14 -
Allein Sorgeberechtigter Nicht-EU-Bürger eines minderjährigen Unionsbürgers darf Aufenthaltserlaubnis nicht allein wegen Vorstrafen verweigert werden
Ausweisungsverfügung nur in Ausnahmen und verhältnismäßigem Rahmen zulässig
Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger allein sorgeberechtigten Angehörigen eines Nicht-EU-Landes allein wegen dessen Vorstrafen eine Aufenthaltserlaubnis zu verweigern oder seine Ausweisung aus dem Unionsgebiet zu verfügen. Eine Ausweisungsverfügung darf nur ergehen, wenn sie verhältnismäßig ist und auf dem persönlichen Verhalten des Angehörigen eines Nicht-EU-Landes beruht, das eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen muss, die ein Grundinteresse der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats berührt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren wurde bei zwei Angehörigen von Nicht-EU-Ländern wegen ihrer
Nationales Gericht erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-304/14 ist vom vorlegenden Gericht aufgrund eines entsprechenden Beschlusses ("Anonymity Order") zum Schutz des Wohls des Kindes von CS in anonymisierter Form eingereicht worden. Das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof, Spanien) und das Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London (Senat für Einwanderung und Asyl des Obergerichts London, Vereinigtes Königreich) wollen vom Gerichtshof wissen, ob bei einem für einen minderjährigen
Unionsrecht steht nationaler Regelung entgegen
Mit seinen Urteilen entschied der Gerichtshof, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der einem Angehörigen eines Nicht-EU-Landes, der für einen minderjährigen
AEU-Vertrag verleiht jeder Person mit Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats Status eines Unionsbürgers
Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass die Richtlinie über die Freizügigkeit und den freien Aufenthalt der
Status des Unionsbürgers berechtigt zum freien Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Aufgrund dieses Status hat jeder
Abweichen vom Aufenthaltsrecht der Unionsbürger oder deren Familienangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung zulässig
Der Status als
Zum Fall von Herrn Rendón Marin führt der Gerichtshof aus, dass die im Jahr 2005 gegen ihn ergangene strafrechtliche Verurteilung für sich genommen, ohne Bewertung seines persönlichen Verhaltens und der etwaigen Gefahr, die er für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen könnte, eine Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis nicht zu rechtfertigen vermag.
Begriffe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sind eng auszulegen
Überdies erkennt der Gerichtshof an, dass ein Mitgliedstaat unter außergewöhnlichen Umständen eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2016
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Bei besonders schweren Straftaten ist Ausweisung auch nach mehr als zehn Jahren Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat möglich
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.05.2012
[Aktenzeichen: C-348/09]) - Strengere Anforderungen an die Ausweisung von EU-Bürgern
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.08.2004
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 30.02])
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Dokument-Nr. 23157
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