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Bundespatentgericht, Urteil vom 04.04.2013
- 2 Ni 59/11 EP verbunden mit 2 Ni 64/11 EP -
Apple verliert Patent zum Entsperren des Displays durch Wischbewegung
Merkmale des Patentanspruchs sind als nicht-technisch anzusehen und daher bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen
Das Bundespatentgericht hat das Patent der Firma Apple Inc. zum Entsperren von Touchscreens durch eine Wischbewegung mit dem Finger für nichtig erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um zwei miteinander verbundene Klagen der Motorola Mobility Germany und der Samsung Electronics GmbH gegen das Europäische
Patent stellt keine Lösung für technisches Problem dar
Das Bundespatentamt erklärte das angegriffene
Hilfsanträge ebenfalls nicht patentfähig
Auch die vorgelegten Hilfsanträge, die Ergänzungen zu den in Frage stehenden Merkmalen enthalten, hat das Gericht für nicht patentfähig erachtet. Zum einen konnte das Problem der Technizität nicht behoben werden, zum anderen waren die Einschränkungen dem Fachmann aus dem Stand der Technik nahegelegt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2013
Quelle: Bundespatentgericht/ra-online
- Samsung vs. Apple: „Galaxy Tab 7.7“ verboten – „Galaxy Tab 10.1 N“ erlaubt
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2012
[Aktenzeichen: I-20 U 35/12 und I-20 W 141/11]) - Verkaufsverbot für zwei Samsung-Tablet-Modelle in Deutschland
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2012
[Aktenzeichen: I 20 U 175/11 und I 20 U 126/11])
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Dokument-Nr. 15570
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