wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 23.08.2016
33 F 287/15 -

Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs für Ehemann aufgrund massiven sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen minderjährigen Töchter

Grobe Unbilligkeit des Ver­sorgungs­ausgleichs

Missbraucht der Ehemann über Jahre hinweg massiv sexuell seine beiden minderjährigen Töchter, so rechtfertigt dies wegen einer groben Unbilligkeit den Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs gemäß § 27 des Ver­sorgungs­ausgleichsgesetzes (VersAusglG). Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall missbrauchte ein Ehemann zwischen Januar 2007 und Juli 2015 seine beiden minderjährigen Töchter. Sie mussten in der Regel sein Glied anfassen und Oralverkehr bis zum Samenerguss durchführen. Nachdem die Ehefrau von diesen Taten erfuhr, trennte sie sich von ihrem Ehemann. Anlässlich des nachfolgenden Scheidungsverfahrens beantragte sie den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Ehefrau müsste andernfalls erhebliche Rentenanwartschaften auf den Ehemann übertragen. Dies hielt sie angesichts seiner Taten für unzumutbar. Der Ehemann wurde im Januar 2016 wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder in 963 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig

Das Amtsgericht Detmold entschied zu Gunsten der Ehefrau. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs sei grob unbillig und daher gemäß § 27 VersAusglG ausgeschlossen. Die Schwere der Taten, die schweren Folgen für die beiden Töchter und damit zumindest mittelbar die schweren Folgen für die Ehefrau rechtfertigen die Annahme einer groben Unbilligkeit.

Missbrauch des Vertrauens als Ehemann und Vater

Der Ehemann habe das Vertrauen seiner Töchter in ihn als Vater und das Vertrauen der Ehefrau in ihn als Ehemann und Vater gezielt missbraucht, so das Amtsgericht, um sich an den Töchtern zu vergehen. Mit der in den Taten zum Ausdruck gebrachten zutiefst feindlichen Gesinnung habe er gegenüber seiner Ehefrau die unausgesprochene Grundlage einer Ehe einseitig aufgekündigt, die Ehe aber gleichwohl fortgesetzt, um die Entdeckung seiner Taten zu vermeiden und deren weitere Begehung zu ermöglichen. Es sei in diesem Fall unerträglich, wenn der Ehemann wirtschaftlich in erheblicher Weise von der Ehezeit durch den Versorgungsausgleich profitieren würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2017
Quelle: Amtsgericht Detmold, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2017, Seite: 161
FuR 2017, 161

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24654 Dokument-Nr. 24654

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24654

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung