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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.12.1995
- 3 ObOWi 118/95 -
Tierquälerei bei Belassen von Hunden im Auto bei 30 °C Außentemperatur
Hundehalter begeht Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz
Wer seine Hunde bei Außentemperaturen von 30 °C im Auto belässt, begeht eine fahrlässige Tierquälerei und damit eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beließ ein
Tierquälerei begründete Geldbuße von 600 DM
Das Bayerische Oberste Landesgericht sah in dem Verhalten des Hundehalters eine fahrlässige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2013
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/VRS Bd. 90, 470/rb)
- Bayerischer VGH: Gequälter Hund darf von der Polizei sichergestellt werden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2010
[Aktenzeichen: 10 C 10.2104 und 10 C 10.2099]) - Strangulieren oder Erdrosseln von Hundewelpen bei Kunstperformance auch unter Berufung auf Kunstfreiheit verboten
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.04.2012
[Aktenzeichen: VG 24 L 113.12])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1996, Seite: 162 NZV 1996, 162 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 90, Seite: 470 VRS 90, 470
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Dokument-Nr. 16931
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