wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.5/0/5(8)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.10.2019
206 StRR 1013/19 und 206 StRR 1015/19 -

Containern: Bayerisches Oberstes Landgericht bestätigt Verurteilung wegen Diebstahls

Lebensmitteln standen trotz Aussonderung zur Abholung durch Entsorgungs­unternehmen im Eigentum des Supermarktes

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung zweier Frauen, die weggeworfene Lebensmittel aus einem verschlossenen Container eines Supermarktes entnommen hatten, bestätigt.

Im zugrunde liegenden Verfahren begaben sich Franziska S. (26) und Caroline K. (28) nach den Feststellungen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck in die Anlieferzone der Firma Edeka in Olching. Dort öffneten sie mit Hilfe eines mitgebrachten Vierkantschlüssels einen versperrten Container, in dem Lebensmittel zur Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen bereitgestellt worden waren. Anschließend entwendeten die Angeklagten verschiedene Lebensmittel.

AG verurteilt Angeklagte wegen Diebstahls

Mit Urteil vom 30. Januar 2019 sprach das Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Angeklagten wegen Diebstahls schuldig. Die Angeklagten wurden verwarnt. Zugleich wurde eine Geldstrafe von 225 Euro (15 Tagessätze zu je 15 Euro) vorbehalten.

Entwendete Lebensmittel standen zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka

Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet. Mit seiner Entscheidung bestätigte der Senat die Verurteilung der Angeklagten wegen Diebstahls. Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass die entwendeten Lebensmittel zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka standen. Die Lebensmittel seien zwar für die Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen ausgesondert worden. Allerdings habe die Firma Edeka das Eigentum an den Lebensmitteln trotz Aussonderung nicht aufgegeben. Die ausgesonderten Lebensmittel seien vielmehr in einem versperrten Container auf dem Firmengelände vor dem Zugriff Dritter geschützt gewesen. Die Angeklagten hätten deswegen auch nicht davon ausgehen dürfen, dass ihnen die Mitnahme der als nicht verkehrsfähig behandelten Lebensmittel erlaubt gewesen sei. Das Gericht verwiest in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass die Firma Edeka für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihr in Verkehr gebrachten Lebensmittel einzustehen habe. Die Aussonderung der nicht mehr als verkehrsfähig angesehenen Lebensmittel erfolgte lediglich zu deren ordnungsgemäßer Entsorgung durch ein beauftragtes Unternehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2019
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Container | Containern | Diebstahl | Entsorgung | Entsorgungsfirma | Lebensmittel

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27961 Dokument-Nr. 27961

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27961

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.5 (max. 5)  -  8 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (5)

 
 
Johannes Bach schrieb am 21.10.2019

Eine rechtsbeugende, rein politische Entscheidung! Wer etwas in die Mülltonne wirft, tut dadurch Kund, daß er das Eigentum und den Besitz aufgibt. Eigentümer ist nun das Müllentsorgungsunternehmen. Auch ist - oder sollte - bekannt sein, daß ein Großteil der weggeworfenen Lebensmittel noch in unbedenklichem Zustand sind. Im Übrigen hat Edeka die Vorsorgepflicht gerade durch die Entsorgung in den Container abgegeben.

Wolfgang Mozart antwortete am 21.10.2019

Und den Umstand, dass die Container verschlossen auf einem Privatgelände standen ignorieren Sie ... aus Gründen? Es ist im vorliegenden Fall nämlich völlig irrelevant was da im Container lag; denn man konnte es gar nicht erkennen ohne diesen zu öffnen...

Philipp schrieb am 21.10.2019

Und was lehrt uns das? Wir kaufen nicht mehr bei Edeka!

theo schrieb am 17.10.2019

Was bitte würde wohl Greta dazu sagen?

StahlWind schrieb am 16.10.2019

Jup,

Zeit nicht mehr bei Edeka einzukaufen...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?