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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.03.2017
- L 7 AS 167/17 B ER -
Jobcenter muss Zusatzkosten für Zahnbehandlung bei nicht nachgewiesener Behandlungswirksamkeit nicht übernehmen
Medizinische Belege für Wirksamkeit gewünschter Zahnmedizinischer Behandlung nicht vorhanden
Für Gesundheitsleistungen müssen sich auch Hilfebedürftige an ihre Krankenkasse wenden. In Ausnahmefällen muss das Jobcenter zusätzlich zu den Leistungen der Krankenkasse Leistungen erbringen, wenn diese von den Krankenkassen nicht übernommenen Kosten "unabweisbar", also unbedingt notwendig, sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Jobcenter Gesundheitskosten für jede Art von Wunschmedizin übernehmen muss.
Die Leistungsberechtigte des zugrunde liegenden Streitfalls leidet an einer seltenen
Keine Wunschmedizin vom Jobcenter
Das Bayerische Landessozialgericht hat - ebenso wie in der Vorinstanz das Sozialgericht Augsburg - den Antrag auf Übernahme der Kosten für die CMD-Behandlung im Eilverfahren abgelehnt. Zwar sei es nicht ausgeschlossen, dass Gesundheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen würden, vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2017
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
- Hartz IV: Jobcenter muss nicht für künstliche Befruchtung zahlen
(Sozialgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 14.09.2015
[Aktenzeichen: S 127 AS 32141/12]) - Jobcenter muss keine Härtefallleistungen für ergänzende kieferorthopädische Behandlung gewähren
(Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2013
[Aktenzeichen: B 4 AS 4/13 R])
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Dokument-Nr. 24411
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