wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.06.2015
L 2 U 108/14 -

Verletzung beim Rugbyspiel im Hoch­schul­sport­zentrum kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Für Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss Wett­kampf­veranstaltung im organisatorischen Verantwortungs­bereich der betreffenden Hochschule des Verunfallten liegen

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Verletzung bei einem Rugbyspiel in einem Hoch­schul­sport­zentrum nur dann als versicherter Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn die Wett­kampf­veranstaltung von der Hochschule, an der der verletzte Studierende immatrikuliert ist, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen gemeinschaftlich organisiert wurde.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm als Mitglied einer Wettkampfgemeinschaft der Hochschulen A und B an einem Rugby-Spiel teil, das vom Universitätssportverein einer weiteren Hochschule C im Rahmen der "Mitteldeutschen Sevens-Liga" veranstaltet und organisiert worden war. Die Hochschulen A und B waren an der Organisation des Turniers nicht beteiligt. Anlässlich des Rugby-Spiels erlitt der Kläger eine Schultereckgelenkssprengung Grad 3 nach Rockwood. Zum Unfallzeitpunkt war der Kläger an der Universität A immatrikuliert.

Unfallversicherung lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab

Die beklagte gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da es sich um einen reinen Wettkampfsport außerhalb des organisierten Übungsbetriebs gehandelt und daher kein Versicherungsschutz bestanden habe. Der Wettbewerb sei keine offizielle Hochschulveranstaltung gewesen.

SG verneint Vorliegen einer versicherten Tätigkeit

Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht wurde abgewiesen. Es liege keine versicherte Tätigkeit vor, da das Rugby-Spiel nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule A, sondern im Rahmen der "Mitteldeutschen Sevens-Liga" stattgefunden habe.

Auch LSG verneint Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Das Bayerische Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt. Das Gericht begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass ein versicherter Arbeitsunfall nur dann vorliege, wenn die Wettkampfveranstaltung von der Hochschule, an der der verletzte Studierende immatrikuliert ist, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen gemeinschaftlich organisiert worden sei. Wenn dagegen der Wettkampf nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liege, sei die Teilnahme daran auch dann nicht versichert, wenn sie unter der Betreuung durch die Hochschule als Mitglied einer Hochschulmannschaft erfolge. Zudem habe die Veranstaltung nicht nur Studierenden offen gestanden, da an dem Turnier im Rahmen der "Mitteldeutschen Sevens-Liga" alle Rugby-Mannschaften der jeweiligen Region teilnehmen konnten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2015
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anerkennung | Arbeitsunfall | Hochschule | Universität | Sport | Unfallversicherung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21370 Dokument-Nr. 21370

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21370

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung