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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014
Vf. 8-VII-12 -

Bayerischer Verfassungs­gerichtshof zum Rundfunkbeitrag: Rundfunk-"beitrag" ist keine "Steuer" und die Bundesländer sind gesetzgebungsbefugt

Bundesländer haben Regelungskompetenz für Rundfunkbeitrag

Ein Passauer Jurist ist mit seiner Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungs­gerichtshof gescheitert. Der Verfassungs­gerichtshof hat keine grundrechtlichen und kompetenzrechtlichen Bedenken hinsichtlich des neuen Rundfunkbeitrags und sieht ihn insgesamt als verfassungsgemäß an.

Geklagt hatte der Passauer Jurist Ermano Geuer. Er ist der Ansicht, dass der neue Rundfunkbeitrag im Kern eine Steuer sei und gar kein Beitrag. Ein Beitrag sei an eine Gegenleistung geknüpft, eine Steuer aber nicht. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nehme oder nicht.

Bundesländer haben keine Gesetzgebungskompetenz für eine Rundfunksteuer

Die Bundesländer hätten zum Erlass einer Steuer aber keine Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lasse sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a GG noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Damit würde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Geuer sieht auch Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder Haushalt zahlen - egal ob es einen Fernseher im Haushalt gebe oder nicht.

Bislang hätten zum Beispiel Studenten, die nur einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen müssen. Jetzt müssten alle für ein Fernseh- und Radio Voll-Abo aufkommen. Dadurch werde Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Verstoß gegen Datenschutz

Ferner gebe es datenschutzrechtliche Probleme. Die Meldeämter in Deutschland würden dem Beitragsservice automatisiert Meldedaten mitteilen, sagte der Jurist dem Focus. Dabei würden Familienname, Vorname, sämtliche früheren Namen, Doktorgrad, Familienstand, Tag der Geburt, die gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung und den Tag des Einzugs weitergegeben. Der Beitragsservice hätte somit zentral gesammelt, bundesweite Daten.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klage ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab der Klage von Geuer nicht statt und urteilte, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei. Lesen Sie hier die ausführlichen Entscheidungsgründe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Rundfunkbeitrag
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 3215
NJW 2014, 3215

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Dokument-Nr.: 15018 Dokument-Nr. 15018

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Kommentare (9)

 
 
Armin schrieb am 18.07.2014

da kann ich jedem einzelnen Kommentator hier nur zustimmen (leider)!

Anonym schrieb am 19.06.2014

nachdem der Zwangsbeitrag mit der gleichen Begründung mit der er eingeführt wurde x beliebig erhöht werden kann, scheint das Ganze langfristig auf eine "Geldbeutelabgabe" hinauszulaufen. D.h. irgendwann arbeiten wir und bekommen das "Nötigste" als Gegenleistung vom Staat. Was das "Nötigste" ist entscheidet dieser. D.h. 1x am Tag eine Steinchensuppe wie für die Inhaftierten in bestimmten Bananenrepubliken könnte schon reichen.

Geld wird dann nur noch in bestimmten Kreisen zirkulieren und der Rest kurbelt damit in diesen Kreisen der Rubel rollt...

Ach ja, gab es das nicht schon mal früher auf den Galeren, Plantagen und so......

Na ja, momentan beschränkt sich der "Galerenanteil" meines Verdienstes auf 17.98

aber wer sagt dass es dabei bleibt? Auch kenne ich Zeiten wo 17,98 genau der Betrag war von dem ich mich, ohne die Staatskasse zu bemühen, mühsam mit billigstem Brot und Wasser Monat für Monat durchbrachte.....

Christian schrieb am 17.05.2014

Die neue Rundfunkabgabe wurde von Paul Kirchhof ausgearbeitet. Eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht hat meines errachtens keinen Erfolg da im Bundesverfassungsgericht der kleine Bruder Ferdinand Kirchhof sitzt.

Mark Buß antwortete am 20.05.2014

Ja willkommen im Land der Klüngelwirtschaft.

Von Neutralität der Gerichte ist keine Spur mehr da. Tja Menschen sind halt käuflich, nur wie genau dieses käuflich eigentlich aussieht weiss niemand so recht...

Thorben Kaufmann antwortete am 18.07.2014

Klüngelwirtschaft ist aber wirklich sehr höflich formuliert. Aber man sieht mal wieder wie es ist: "Uns geht es doch gut!", "Ist doch alles nicht so schlimm!" und anderen geht es bestimmt schlechter!"...

Ist das so? Ich würde lieber als Fischer jeden Tag raus müssen und eine eige Mini-Hütte und Boot haben, als einen Staat, der de Jure keiner ist und eine Konkubinenwirtschaft, die Stellen für Politiker (aka Marketingsstrategen) ausschreibt.

Ich möge doch dort hingehen, höre ich oft. Momentan sehe ich noch einen Funken Hoffnung, dass das Dummvolk endlich erwacht und sich dann auch nicht mehr als solches bezeichnen lassen muss!

Ansonsten: "Follow your leader, denn Tradition verpflichtet!" und das haben alle anderen auch so gemacht!

Wacht auf und baut endlich einen souveränen Staat! Dann werden viele Probleme (der Deutsche bekämpft sich ja gerne selbst, früher nach Regionen, heute nach Polit-Religionen) versacken!

Ludwig Engeldinger schrieb am 17.05.2014

Herr Geuer hat meiner Ansicht nach recht!

Hoffentlich zieht er weiter zum Bundesverfassungsgericht,damit der Rechtsbeuger- und Rechtsverdreherei der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten endlich die Grenzen aufgezeigt werden und dieser schamlose und unanständige Abzockerbande endlich das Handwerk gelegt wird! Hierzu wünsche ich Herrn Geuer viel Glück!

Dass die Verfassungsgerichte der Länder bisher alle Klagen abschmettern, war nicht anders zu erwarten, weil die dort fungierenden, nach Parteibuch eingesetzten Richter nicht neutral sein können, sondern die Interessen und Pfründe der jeweiligen Regierung, ihrer Parteigenossen und deren Vasallen, die in Gremien sowie in leitenden Positionen der öffentlichen Rundfunkanstalten sitzen, vertreten.

Da sie also befangen sind, dürften sie eigentlich gar nicht über eine solche Klage entscheiden! Dies bleibt dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, die sich (hoffentlich) nichts vorschreiben lassen und neutral entscheiden.

Kris schrieb am 16.05.2014

Einfach mal in einer Klage die Frage stellen, warum nicht verschlüsselt wird. Das ganze wird ja mit der neuen Technik begründet, das man da nicht mehr überprüfen kann, wer guckt und deshalb pauschalisiert. NUR: genau das Gegenteil ist der Fall, die digitale Technik lässt es zu, nur zahlende Nutzer Zugang zum versendeten Programm zu gewähren.

Die Hauptbegründung dieses Rundfunkbeitragsgesetz ist somit wunderbar angreifbar. Verstehe nicht, warum Herr Geuer, das Unternehmen Rossmann oder andere Kläger das bisher noch nicht getan haben.

Horst Schröder antwortete am 23.05.2014

Wenn die Sender ihr Programm verschlüsseln würden, dann hätten sie keine Zuschauer mehr; folglich auch keine Rundfunkbeiträge mehr. Der Laden müßte sich verkleinern oder sogar schließen; oder man finanzierte ihn ganz offen durch eine Steuer; was die Rundfunkbeiträge tatsächlich sind, denn organisatorisch handelt es sich nicht um eine beirtragsfinanzierte Selbstverwaltung, sondern um einen rechtswidrigen Schattenhaushalt.

Gerhard schrieb am 16.05.2014

Das war zu erwarten denn die ganze korrupte Bande sitzt eh an einem Tisch. Deutschland=Bananenrepublik. Ich werde mich jetzt erst recht darum bemühen diesem korrupten Staat den Rücken zu kehren.

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