wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 19.02.2010
10 ZB 09.2584 -

Bayerischer VGH: Kein Aufenthaltsrecht durch EU-Freuzügigkeitsrecht der Ehefrau

Gemeinschaftsrechtlicher Bezug für Aufenthaltsgenehmigung nach EU-Freuzügigkeitsrecht nicht gegeben

Ein Kosovare kann sich für sein eigenes Aufenthaltsrecht nicht auf EU-Freuzügigkeitsrechte seiner rumänischen Ehefrau berufen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Der Kläger, ein kosovarischer Staatsangehöriger, begehrte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Er hatte im Jahr 2006 eine deutsche Staatsangehörige geheiratet, die als geborene Rumänin auch die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie war als Kind in die Bundesrepublik eingereist und ist 1993 eingebürgert worden. Mittlerweile leben die Eheleute getrennt, sind aber noch nicht geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft hat unstreitig keine zwei Jahre im Bundesgebiet bestanden. Die Stadt Augsburg verlängerte wegen Nichterreichens dieser Frist nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes die Aufenthaltserlaubnis des Klägers nicht; für ihn sei kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Der Kläger machte jedoch geltend, ihm stehe ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (hier: § 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/ EU) zu, da die Ehe mit seiner Frau, von der er noch nicht geschieden sei, ihm dies vermittle. Das Verwaltungsgericht hat seine Klage aber abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt.

Ehefrau machte niemals von Freizügigkeitsrecht als Unionsbürgerin Gebrauch

Der Verwaltungsgerichtshof geht dabei davon aus, dass die Anwendung des FreizügG/EU auf den Kläger daran scheitert, dass seine Ehefrau niemals selbst von ihrem Freizügigkeitsrecht als Unionsbürgerin Gebrauch gemacht hat. Bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik und zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung war sie Drittstaatsangehörige, da Rumänien der EU erst zum 1. Januar 2007 beigetreten ist. Die Einreise erfolgte deshalb nicht nach den Freizügigkeitsregeln des Gemeinschaftsrechts. Damit fehlt der gemeinschaftsrechtliche Bezug, der dem Kläger ein Aufenthaltsrecht nach dem FreizügigkeitsG/EU verschaffen könnte. Zu dieser möglicherweise als formal erscheinenden Betrachtung weist der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass nach der ständigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs die Unionsbürgerschaft nicht bezweckt, den sachlichen Anwendungsbereich des EG-Vertrags auf internationale Sachverhalte auszudehnen, die keinerlei Bezug zum Gemeinschaftsrecht aufweisen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aufenthaltserlaubnis | Aufenthaltsgenehmigung | Ehefrau | Ehemann | Freizügigkeit | Kosovo

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9331 Dokument-Nr. 9331

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9331

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung