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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.05.2012
- 7 CE 12.370 -
Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Geschäftsführergehalt der Klinikum Bayreuth GmbH
Persönliche Interesse des Geschäftsführers an Vertraulichkeit haben Vorrang vor öffentlichem Informationsinteresse
Die Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über das Gehalt des Geschäftsführers der Klinikum Bayreuth GmbH, da das persönliche Interesse des Geschäftsführers an der Vertraulichkeit trotz der öffentlichen Trägerschaft Vorrang hat. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Anlass für das Auskunftsverlangen des Nordbayerischen Kuriers war eine Verlängerung des Geschäftsführervertrags gewesen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte den mit den Vertragsverhandlungen befassten Krankenhauszweckverband verpflichtet,
Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz der Gehälter hat nicht ohne Weiteres Vorrang vor informationeller Selbstbestimmung des Betroffenen
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hingegen hat hier das persönliche Interesse des Geschäftsführers an der
Veröffentlichung der Bezüge kann nur mit Zustimmung des Betroffenen angeordnet werden
Der Gesetzgeber habe den Kommunen lediglich auferlegt, darauf hinzuwirken, dass jedes Mitglied eines geschäftsführenden Unternehmensorgans vertraglich verpflichtet wird, sein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 13501
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