Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.09.2009
- 4 CE 09.2403 -
Kein Sachlichkeitsgebot: Gemeinde darf für Ratsbegehren werben
Gemeinde ist bei Ratsbegehren nicht an das Sachlichkeitsgebot der Gemeindeordnung gebunden
Eine Gemeinde darf für ihr mit dem Bürgerbegehren konkurrierendes Ratsbegehren genauso werben wie die privaten Initiatoren des Bürgerbegehrens. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In einer oberfränkischen
Richter: Gemeinde darf werben
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8816
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8816
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.