Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.06.2010
- 4 B 09.2092 -
Zweitwohnungssteuer auch bei Eigennutzungsmöglichkeit von 14 Tagen
Eigentümer darf jedoch nur mit anteiligem Jahressteuerbetrag belastet werden
Gemeinden dürfen auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes per Satzung auch eine Steuer auf Zweitwohnungen in ihrem Gebiet bei einer Eigennutzung von nur 14 Tagen erheben. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten Eigentümer von Zweitwohnungen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide des Marktes Bodenmais. Die Eigentümer hatten zur Vermietung ihrer Wohnungen an Touristen eine zentrale Vermietungsgesellschaft gegründet, und sich dabei verpflichtet, ihre Wohnungen nur an höchstens 14 Tagen im Jahr selbst zu nutzen. Sie argumentierten im gerichtlichen Verfahren unter anderem damit, dass die Satzung des Marktes Bodenmais rechtswidrig sei, weil eine Besteuerung auch im Fall einer so kurzen
Auch bei beschränkter Eigennutzung kann von besonderem Aufwand für persönliche Lebensführung ausgegangen werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt jedoch im Ergebnis die Zweitwohnungssteuersatzung des Marktes Bodenmais für rechtmäßig. Auch bei einer auf 14 Tage pro Jahr beschränkten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9885
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9885
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.