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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.11.2007
- 4 B 07.104 -
Beschlagnahme und Einziehung des an einen (mittlerweile) verbotenen Verein vermieteten Grundstücks ist rechtmäßig
Entscheidung des BayVGH über Grundstück des Verein Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. (MKH)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 26. November 2007, dessen vollständige schriftliche Entscheidungsgründe nun vorliegen, die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Einziehung eines dem mittlerweile verbotenen Verein Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. (MKH) überlassenen Grundstücks bestätigt.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat den
In dem Verbotsbescheid wurde zugleich die
Bereits im Vereinsverbotsverfahren sei festgestellt worden, dass sich der MKH gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Durch die Überlassung seines Anwesens habe der Kläger die verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins vorsätzlich gefördert. Da der Kläger seit 1997 Mitglied und ab Ende 1998 bis Mai 2004 sogar Vorsitzender des MKH gewesen sei, könnten ihm dessen verfassungswidrige Bestrebungen nicht verborgen geblieben sein. So sei in den Vereinsräumen umfangreiches Schriftgut mit radikal islamistischem Inhalt vorgehalten worden. Der Kläger selbst habe einen Prediger angestellt, dessen hetzerische Äußerungen mit zum Vereinsverbot geführt hätten. Schließlich erweise sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des BayVGH vom 30.01.2008
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Dokument-Nr. 5516
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