wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2006
3 ZB 05.2068 -

Urlaub für Hochschulprofessoren durch Semesterferien abgegolten

Ablehnung einer nachträglichen Urlaubsgenehmigung ist rechtmäßig

Der Anspruch auf Erholungsurlaub eines Hochschulprofessors ist regelmäßig mit den Semesterfe-rien abgegolten. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt während der Vorlesungszeit ist stets unzulässig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Der Hochschulprofessor ist Leiter der Transplantationschirurgie eines Universitätsklinikums. Er blieb im Sommersemester 2003 seinem Dienst für mehrere Tage fern, um im Ausland eine Transplantation durchzuführen. Den Antrag auf Urlaub stellte er jedoch erst nach seiner Rückkehr und begründete diesen u.a. mit der besonderen Eilbedürftigkeit der Operation. Das Wissenschaftsmi-nisterium lehnte die nachträgliche Urlaubsgenehmigung ab. Der hiergegen eingelegte Widerspruch blieb ebenso wie die anschließende Klage vorm Bayerischen Verwaltungsgericht München erfolglos.

Der Bayerische Verwaltungsgerichthos ließ die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München nicht zu. Der Verwaltungsgerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung der nachträglichen Urlaubsgenehmigung rechtmäßig war.

Da der beantragte Urlaubszeitraum nicht in die "unterrichtsfreie Zeit" (Semesterferien) gefallen sei, wäre ein rechtzeitiger Genehmigungsantrag erforderlich gewesen. Ein erst nachträglich gestellter Urlaubsantrag könne nur bei Vorliegen triftiger Gründe genehmigt werden. Solche triftigen Gründe sah das Gericht hier nicht. Die Transplantation im Ausland bedurfte einiger organisatorischer Vorkehrungen (Flugreservierungen, Mitnahme von Fachpersonal und ggf. von Operationsausrüstung), die zumindest einen solchen zeitlichen Vorlauf hätten, dass in diesem Rahmen auch die Stellung eines Urlaubsantrags vor der Abreise möglich gewesen wäre. Der Professor könne sich auch nicht darauf berufen, dass es allgemein üblich gewesen wäre, dass Hochschullehrer im Klinikbe-reich auch in der Vorlesungszeit ohne Genehmigung Urlaub nahmen. Eine solche Übung wäre (falls sie bestand) jedenfalls rechtswidrig. Zudem sei nicht ersichtlich, dass das Wissenschaftsministerium diese Praxis gekannt habe und in Kenntnis dieser Praxis nicht eingeschritten sei, son-dern diese geduldet hätte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 21.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Hochschulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erholungsurlaub | Genehmigung | Professor | Urlaub | Urlaubsabgeltung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3374 Dokument-Nr. 3374

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3374

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung