Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2010
- 21 ZB 10.606 -
Bayerischer VGH: Ärztin hat keinen Anspruch auf Heilpraktikererlaubnis
Ärztliches Berufsrecht würde Gebrauch von Heilpraktikererlaubnis verhindern
Eine Ärztin hat keinen Anspruch darauf, zusätzlich zu ihrer Zulassung als Ärztin eine Heilpraktikererlaubnis zu erlangen. Die zentrale Stellung des Arztes in der Heilkunde lässt eine Tätigkeit als Heilpraktiker nicht zu.
Im zugrunde liegenden Fall beantragte eine approbierte
Ärztin besitzt durch Approbation umfassende Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Die
Ausnahmen gelten bei Approbation erst nach Erlangung der Heilpraktikererlaubnis
Diese Entscheidung der städtischen Gesundheitsbehörde wurde gerichtlich in erster und zweiter Instanz bestätigt. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schon vom 2. März 1967 stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fest, es sei nur eine logische Folge der zentralen Stellung des Arztes in der Heilkunde, dass er nicht als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9869
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9869
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.