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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.04.2019
21 B 18.32459 -

Syrischen Flüchtlingen droht allein wegen Entziehung vom Militärdienst bei Rückkehr nach Syrien keine Verfolgung

Aufenthaltsrecht bleibt jedoch wegen subsidiärer Schutzberechtigung bestehen

Der Bayerischen Verwaltungs­gerichtshofs hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass einem männlichen Syrer im militärdienst­pflichtigen Alter (18 - 42 Jahre) bei einer unterstellten Rückkehr in seine Heimat nicht allein deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlings­relevante Verfolgung droht, weil er sich dem Militärdienst entzogen hat.

Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung der veränderten Lage in Syrien Rechnung getragen. Die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegenden Erkenntnismittel rechtfertigen nicht mehr die Bewertung, dass das syrische Regime um sein Überleben kämpft und zurückkehrende Syrer allein deshalb flüchtlingsrelevant in ihren Menschenrechten verletzt, weil es ihnen in Hinblick auf den Militärdienstentzug eine regimefeindliche Gesinnung unterstellt.

Erlass gewährt Amnestie für syrischen Männern wegen Entziehung vom Militärdienst

Nach den aktuellen Erkenntnissen hat sich das syrische Herrschaftssystem stabilisiert. Insbesondere ist der militärische Konflikt in Syrien so weit eingedämmt, dass die Regierung die Demobilisierung eingeleitet hat. Ein Erlass des syrischen Präsidenten gewährt syrischen Männern, die sich dem Militärdienst entzogen haben, eine Amnestie. Es liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, dass die syrischen Behörden diesen Erlass nicht beachten.

Aufenthaltsrecht bleibt wegen subsidiärer Schutzberechtigung bestehen

Das Urteil bedeutet für den Kläger nicht, dass er derzeit nach Syrien zurückkehren muss. Er ist subsidiär schutzberechtigt und besitzt deshalb ein Aufenthaltsrecht.

Keine Revision zugelassen

Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils, das in den nächsten Wochen erwartet wird, Beschwerde eingelegt werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2019
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online (pm)

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Kommentare (8)

 
 
STEFAN WANZEL schrieb am 17.04.2019

IM AMT....DER HERR GAULEITER..IST NOCH NICHT IM

AMT UND DER HERR SEEHOFER SCHON.

ALFRED RADEMACHER schrieb am 17.04.2019

DIESER BAYRISCHE SACHVERHALT.....OB ER NICHT

NOTWENDIG SACHE EUROPÄISCHER MENSCHENRECHTSGERICHTLICHKEIT IST...WÄRE ZU PRÜFEN..

ODER SOLL HER GAULAND ZUKÜNFIG GLEICH ASYLABLEHNUNGSVERFAHREN EINLEITEN..KÖNNEN..

DA IST ABER HERR SEEHOFER VOR....WO GENAU ABER IST DA JETZT NOCHMAL DER UNTERSCHIED..?

REGINA SOPHIA. schrieb am 17.04.2019

FÜR DIE RECHTS UND URTEILSFINDUNG VERBÜRGT

SICH DANN HERR ASSAD UND HERR PUTIN.

EGON SCHÜLER schrieb am 17.04.2019

SEHR KONSTRUIERTE SPEKULATION.

HARRY JASSES. schrieb am 17.04.2019

NEE VON MIR KEIN SCHLUCK WASSER..DIESE RICHTER NICHT.

O.HARRY JASSES. schrieb am 17.04.2019

WER ANDEREN IN OFFENSICHTLICHER NOT NICHT HILFE LEISTEN WILL,SOLLTE IN DER BRD KEIN RICHTER SEIN.

HARRY JASSES. schrieb am 17.04.2019

ES IST NICHT KLAR, IN WELCHEM TATSÄCHLICHEM ZUSAMMENHANG ZU DEN MENSCHENRECHTEN HIER RECHT GEFUNDEN WURDE.

ICH MEINE ES IST EHER MENSCHENRECHTSABWEGIG MAN WILL DIE UNIVERSALITÄT DER MENSCHENRECTE NICHT ANERKENNEN..WEIL MAN SICH DEN LUXUS IN BAYERN NOCH LANGE GÖNNEN WILL.

SOLL KEIN BAYER MEHR WAS VON CHRISTENTUM ODER MENSCHENRECHTE SCHWÄTZEN.

JEDES KIND KANN MITTLERWEILE WISSEN,DASS ASSAD EINE NIEDERTRÄCHTIGE PERSONALIE IST UND EBENSO SEIN MILITÄR..EINE MENSCHENRECHTSVERBRECHERISCHE ORGANISATION.

MANCHE RICHTER VERDIENEN IHR BESOLDUNG NICHT.

ETHISCH MINDERWERTIG UND VERWERFLICH DAS URTEIL.SOLCHE RICHTER BRÄUCHTEN BEI MIR NICH AN DER TÜR KRATZEN..

Knalltüte schrieb am 17.04.2019

Mal abgesehen davon, dass hier der Grund für "Refugees welcome" angesprochen wird (Syrien sollte militärisch geschwächt werden) hätten 5 Minuten Recherche (insbesondere mit Blick auf das Jahr 2013) aufgezeigt, dass diesem Mann mehr als nur "Verfolgung" droht.

Da kann man nur hoffen, dass den nächsten Richtern in dieser Angelegenheit die Allongeperücke nicht auch zu sehr die Sicht auf das eigentliche Problem verstellt...

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