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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2020
- 20 NE 20.2605 -
Corona-Pandemie: BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer Kraft
Regelung zur Testpflicht voraussichtlich unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einem Eilantrag zweier österreichischer Schüler stattgegeben und die Regelung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV), wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsteller sind österreichische Staatsbürger und haben ihren Wohnsitz in Österreich. Sie besuchen ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land. Nach der entsprechenden Vorschrift der EQV müssen sie sich mindestens einmal wöchentlich einem Corona-Test
unterziehen.
Zweifel an Verhältnismäßigkeit der wöchentlichen Testpflicht
Der BayVGH führt in seiner Entscheidung aus, dass sich die Regelung zur
EU-Empfehlung bei der Beschränkung der Freizügigkeit zu berücksichtigen
Weil durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29526
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