wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.07.2022
11 ZB 21.1777 -

Keine Klagebefugnis gegen Einführung "Wiener Ampelmännchen" in München

Keine unzulässige staatliche Einflussnahme

Gegen die Einführung der "Wiener Ampelmännchen" in München besteht keine Klagebefugnis. Es liegt zudem keine unzulässige staatliche Einflussnahme vor. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2019 verwendet München an einigen Ampeln die sogenannten "Wiener Ampelmännchen". Dagegen klagte ein Anwohner. Er führte insbesondere Belange des Kinder- und Jugendschutzes an. Er meinte, die Ampelpärchen zeigen durch den Wechsel von der Rot-Phase in die Grün-Phase Kinderpornografie, da die Piktogramme ein Entkleiden der Pärchen zeigen würden. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig ab. Dagegen richtete sich der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung.

Fehlende Klagebefugnis

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ die Berufung nicht zu. Dem Kläger fehle die Klagebefugnis, das er nicht in eigenen Rechtsposition verletzt sei. Die Argumentation des Klägers, die Ampelpärchen zeigen sexuelle Handlungen von und an Kindern sei bei objektiver Betrachtung fernliegend.

Keine unzulässige staatliche Einflussnahme

In der Einführung der "Wiener Ampelmännchen" liege nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs noch keine unzulässige staatliche Einflussnahme. Denn die Verfassungsordnung sei nicht wertneutral und stehe der Förderung von verfassungsrechtlichen Grundwerten nicht entgegen. Die Toleranz als geistige Haltung, die auf Beachtung, Achtung und Duldsamkeit dem anderen gegenüber in seinem Anderssein, nicht aber auf Beliebigkeit oder Meinungslosigkeit gerichtet sei, stelle ein Verfassungsprinzip dar. Davon umfasst sei ersichtlich auch die Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2022
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: fehlende | fehlender | mangelnde | fehlendes | Klagebefugnis | Wiener Ampelpärchen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32136 Dokument-Nr. 32136

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32136

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?