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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.08.2021
- 10 CS 21.2196 -
Routenänderung für Fahrraddemonstration in Nürnberg bestätigt
Unverhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit nicht ausreichend begründet
Der VGH München hat die Beschwerde der Veranstalter einer Fahrrad-Demonstration mit dem Thema „Raddemo Südtour Ohne Kerosin Nach Berlin“ am 24.08.2021 zurückgewiesen.
Die Veranstalter hatten geplant, von Nürnberg aus u.a. ein etwa 17 km langes Teilstück der A 73 Richtung Erlangen zu befahren. Die Versammlungsbehörde der Stadt Nürnberg hatte dies untersagt und die Route auf ein kürzeres Teilstück des Frankenschnellwegs in Nürnberg beschränkt, weil die geplante Route über die A 73 Rechte Dritter gefährde und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf unverhältnismäßige Art und Weise beeinträchtige. Hiergegen hatten sich die Veranstalter mit einem Eilantrag gewandt.
Routenänderung auch unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit rechtmäßig
Wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht Ansbach, sah auch der für der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2021
Quelle: Bayerische Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30725
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