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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2012
- 10 CS 12.845 -
Kundgebung iranischer Asylbewerber: Aufstellung eines großen Zeltes in der Würzburger Innenstadt bleibt verboten
Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht von Versammlungsfreiheit gedeckt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das von iranischen Asylsuchenden erneut beantragte Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ in Würzburg weiterhin verboten bleibt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Würzburg bereits am 12. April 2012 in einem versammlungsrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof obsiegt, soweit sie die Aufstellung eines solchen Zeltes untersagt hatte; ein zweiter Pavillon war dagegen durch den Gerichtshof ebenso für zulässig erachtet worden, wie – dem Grunde nach – ein Verweilen auf dem Kundgebungsareal zur Nachtzeit.
Stadt und Verwaltungsgericht untersagen Aufstellung eines großen Zeltes
In einem Bescheid vom 16. April 2012 hat die Stadt Würzburg für die Fortsetzung der Kundgebung zwar die Aufstellung eines zweiten Pavillons bis 14. Mai 2012 erlaubt, die Aufstellung eines großen Zeltes jedoch weiterhin untersagt. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am 19. April 2012 entschieden, dass es bei der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Anordnung bleibe. Das ursprünglich als Versorgungszelt des BRK errichtete Zelt habe keinen erkennbaren symbolischen oder funktionalen Bezug zu der mit der
Aufstellung eines „Mannschaftszeltes“ mit Schlafausstattung kein wesentlicher, inhaltsbezogener Beitrag einer Kundgebung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren bestätigt. Zwar umfasse der Schutz der Freiheit kollektiver Meinungskundgabe auch die Entscheidung, welche Maßnahmen der Veranstalter zur Erregung der öffentlichen Aufmerksamkeit für sein Anliegen einsetzen wolle. Das Aufstellen des großen „Mannschaftszeltes“ auf öffentlicher Verkehrsfläche sei aber nicht mehr von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 13392
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