Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2010
- 10 CS 10.412 -
Versammlung in Augsburg unter dem Motto "Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" darf stattfinden
Keine Grundlage für Verbot der Versammlung
Die in Augsburg für den 27. Februar 2010 unter dem Motto " Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" angemeldete Versammlung darf stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.
Die von einem rechtsgerichteten Verein angemeldete Versammlung, die Umzüge und Kundgebungen in der Innenstadt von Augsburg vorsieht, war von der Stadt Augsburg verboten worden. Gleichzeitig hatte die Stadt für den Fall, dass ein Rechtsmittel gegen das
VG Augsburg gab Antrag gegen Versammlungsverbot statt
Das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem gegen das
Allenfalls eine Beschränkung der Versammlung könnte in Betracht kommen
Insoweit könne allenfalls eine Beschränkung der Versammlung, nicht aber ihr Verbot in Betracht kommen. Zudem würden auch rechtsextreme Meinungsäußerungen, die in oder durch eine Versammlung erfolgten, grundsätzlich vom Schutz der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof beruft sich auf BVerfG-Entscheidung
Diese Auffassung vertrete auch das Bundesverfassungsgericht. Zwar habe dieses Gericht in seiner Entscheidung vom 4. November 2009 zu den "Heß-Kundgebungen" dargelegt, dass ausnahmsweise aufgrund der Einzigartigkeit der Verbrechen der historischen nationalsozialistischen Willkürherrschaft die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9286
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9286
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.