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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.08.2013
- 10 CE 13.1416 -
Übergangsregelungen für Spielhallen im Glücksspielrecht verfassungsgemäß
Gesetzesänderung dient zur Regulierung der Glücksspielangebote zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit vor den Gefahren des Glücksspiels
Die Betreiberin einer Spielhalle darf nicht auf Grundlage ihrer gewerblichen Spielhallenkonzession bis zum 30. Juni 2017 ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis die Spielhalle weiter betreiben. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen
Zulässige unechte Rückwirkung geeignet und erforderlich
Nach Auffassung des BayVGH hat die Antragstellerin keinen Anspruch auf Feststellung glaubhaft gemacht, dass die
Gesetzgeber hat Grenzen seines Gestaltungsspielraums nicht überschritten
Mit den vorgesehenen Übergangsfristen habe der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2013
[Aktenzeichen: VG 4 K 336.12, VG 4 K 342.12 und VG 4 K 344.12]) - Sperrzeitverlängerung für Spielhallen ist unwirksam
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012
[Aktenzeichen: 6 S 389/12 und 6 S 544/12]) - Kein Spielbetrieb in Spielhallen an stillen Tagen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.10.2012
[Aktenzeichen: 22 B 10.2398])
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Dokument-Nr. 16651
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