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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2010
- 10 C 10.2104 und 10 C 10.2099 -
Bayerischer VGH: Gequälter Hund darf von der Polizei sichergestellt werden
Amtstierärztliches Gutachten belegt unsachgemäße Haltung des Tiers entgegen der Vorschriften des Tierschutzgesetzes
Ein von seinem Halter gequälter Hund darf von der Polizei sichergestellt werden. Sofern keine andere zuverlässige Person benannt wird, bei dem das Tier verbleiben kann, besteht keine Verpflichtung das Tier bis zur Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde wieder herauszugeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Personen beobachtet, wie ein
Amtstierärztliches Gutachten bestätigt die nicht ordnungsgemäß Haltung des Hundes
Der Hundehalter hat dagegen Klage erhoben und einen Eilantrag auf sofortige Herausgabe seines Hundes gestellt. Die
Bayerischer VGH: Sicherstellung des Hundes durch die Polizei war rechtmäßig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfahren entschieden, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2010
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 10598
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