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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.01.2010
- 10 B 08.300 -
Bayerischer VGH: Ausweisung eines Türken nach erfolgreicher Verhaltenstherapie unverhältnismäßig
Keine Gefahr für öffentliche Ordnung erkennbar, die Ausweisung rechtfertigen würde
Die Ausweisung eines Türken nach erfolgreicher Verhaltenstherapie aufgrund einer Verurteilung wegen Körperverletzung und 15 Jahre Aufenthalt in Deutschland ist unverhältnismäßig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
Im zugrunde liegenden Fall wendete sich der Kläger gegen eine
Stabiles familiäres Umfeld und erfolgreiche Therapie lassen Ausweisung nicht zu
Der Verwaltungsgerichtshof hat das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts und den Ausweisungsbescheid aufgehoben. Es hat festgestellt, dass der Kläger nur auf Grund einer Ermessensentscheidung ausgewiesen werden dürfe. Ihm stehe ein erhöhter Ausweisungsschutz zu, da seine Ehefrau trotz der über zwei Jahre dauernden Unterbrechung der Berufstätigkeit dem regulären Arbeitsmarkt i.S.d. Assoziationsabkommens zwischen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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Dokument-Nr. 9214
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