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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.06.2013
BVerwG 9 C 4.12 und BVerwG 9 C 5.12 -

Bundes­verwaltungs­gericht zur Erhebung von Umsatzsteuer bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung von Schülern

Maßnahmen zur Vorbereitung von Schülern auf die Berufswahl müssen nicht zwingend Bezug zu bestimmtem Beruf aufweisen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hatte sich mit Fragen der Umsatzbesteuerung von Maßnahmen der Berufsorientierung zu beschäftigen und entschied, dass für die Erteilung einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Schüler auf einen Beruf an Schulen nicht zwingend ein Bezug zu einem bestimmten Beruf gegeben sein muss. Nach Auffassung des Gerichts schließen Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Beruf - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung im Vorfeld der eigentlichen Berufswahl ein.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, bei denen es sich um private Einrichtungen handelt, haben an öffentlichen Schulen in deren Auftrag Testverfahren zur Feststellung der berufsübergreifend einsetzbaren Kompetenzen der Schüler und ihrer Neigungen durchgeführt. Diese Tests sind Teil der in den Unterricht integrierten Maßnahmen zur beruflichen Orientierung der Schüler vor dem Übergang in den Beruf.

Land lehnt Erteilung der Bescheinigung über ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen an Schulen durch Kläger ab

Das beklagte Land lehnte den Antrag der Kläger auf Erteilung einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Schüler auf einen Beruf ab. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die von der Finanzverwaltung zu erklärende Umsatzsteuerbefreiung.

OLG: Für Erteilung der Bescheinigung müssten Maßnahmen der Berufswahlvorbereitung Bezug zu bestimmtem Beruf haben

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Entscheidungen bestätigt: Die Bescheinigung sei nur vorgesehen für Maßnahmen der Vorbereitung auf einen Beruf. Dabei müsse nach der bisherigen Rechtsprechung ein Bezug zu einem bestimmten Beruf gegeben sein. Maßnahmen der Berufswahlvorbereitung, durch die die Schüler zu einer fundierten Berufswahl erst befähigt werden sollten, fielen nicht darunter.

BVerwG: Maßnahmen zur Vorbereitung auf Beruf schließen auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung ein

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Beruf schließen abweichend von der bisherigen Rechtsprechung auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung im Vorfeld der eigentlichen Berufswahl ein.

BVerwG nimmt Bezug auf Rechtsprechung des EuGH zum umsatzsteuerbefreiten "Schulunterricht"

Anlass für die geänderte Rechtsprechung gibt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Begriff des von der Umsatzsteuer befreiten "Schulunterrichts" im Sinne der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Der europarechtlich geprägte Unterrichtsbegriff schließt über den klassischen Schulunterricht hinaus auch andere Tätigkeiten ein, die darauf zielen, berufswahlrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler zu entwickeln.

OLG muss Ordnungsgemäßheit der in Rede stehenden Leistungen treffen

Da das Oberverwaltungsgericht über die Ordnungsgemäßheit der konkret in Rede stehenden Leistungen der klagenden Institute keine Feststellungen getroffen hat, konnte das Bundesverwaltungsgericht keine abschließende Entscheidung treffen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen zu BVerwG 9 C 4.12:
  • Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.01.2010
    [Aktenzeichen: 23 K 4332/09]
  • Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.10.2011
    [Aktenzeichen: 14 A 448/10]
Vorinstanzen zu BVerwG 9 C 5.12:
  • Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 22.10.2010
    [Aktenzeichen: 7 K 1519/09]
  • Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.10.2011
    [Aktenzeichen: 14 A 2577/10]
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